Vertragsbedingungen für die Überlassung und Nutzung von Software (AGB)

Stand 01/2017

1. Geltungsbereich

1.1 Für alle von der 3D Interaction Technologies GmbH (nachfolgend „3D:IT“ genannt) für andere Unternehmen oder juristische Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Kunde“ genannt) erbrachten Leistungen – hinsichtlich der Erstellung, Überlassung und Pflege von individueller Software und Standardprogrammen, sowie der Schulung und Beratung – gelten ausschließlich diese Vertragsbedingungen, soweit nicht Abweichendes schriftlich geregelt ist.

Zu dem finden die jeweils gültigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

1.2 Entgegenstehende sowie ergänzende Bedingungen des Kunden werden – außer im Falle der vorherigen, schriftlichen Zustimmung von 3D:IT – nicht Vertragsinhalt, selbst wenn 3D:IT einen Vertrag erfüllt oder eine Leistung erbringt, ohne solchen Bedingungen ausdrücklich zu widersprechen.

1.3 Diese Vertragsbedingungen gelten auch für das vorvertragliche Schuldverhältnis. Insbesondere in Bezug auf Vertragsschluss, Haftungsbegrenzung und Geheimhaltungspflichten.


2. Begriffsbestimmung

2.1 „Dokumentation“ bezeichnet zur Software gehörige Dokumentationen.

2.2 „Drittsoftware“ bezeichnet Standardsoftwareprodukte einschließlich dazugehöriger Dokumentationen die dem Kunden zur Verfügung gestellt wird.

2.3 „IP Rechte“ (bzw. „Rechte am geistigen Eigentum”) bezeichnen, ohne Einschränkung, alle Patente und sonstigen Rechte an Erfindungen, Urheberrechte, Marken, Geschmacksmuster und ähnlichen Schutzrechten.

2.4 „Modifikation“ bezeichnet sämtliche vom Kunden und/oder von 3D:IT bzw. einem Dritten für den Kunden erstellte Umarbeitungen an Software (beispielsweise Änderungen am Quellcode).

2.5 „Pflege“ bezeichnet Pflege und Wartung überlassener Software.

2.6 „Software“ bezeichnet sämtliche Programme und die dazugehörigen Dokumentationen, die von oder für 3D:IT entwickelt wurden, einschließlich deren Releases, Updates, Patches, Korrekturen sowie sämtliche Kopien dieser Programme.

2.7 „Verbundene Unternehmen“ bezeichnet Unternehmen, die im Sinne des § 15 AktG mit einem anderen Unternehmen verbunden sind.

2.8 „Vertrauliche Informationen“ bezeichnen sämtliche Informationen, die 3D:IT oder der Kunde gegen Weitergabe an Dritte schützen wollen bzw. deren Inhalt als vertraulich anzusehen ist.


3. Vertragsschluss

3.1 Angebote von 3D:IT sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als bindendes Angebot bezeichnet wurden. 3D:IT kann Bestellungen vom Kunden innerhalb von 6 Wochen annehmen. Im Zweifel ist der Inhalt des Angebots bzw. der Auftragsbestätigung von 3D:IT für den Vertragsinhalt bestimmend. Dies gilt, wenn der Kunde eine Bestellung erteilt und in dem Inhalt der Auftragsbestätigung nicht unverzüglich widersprochen hat.

3.2 Vertragliche Garantien und Zusagen bedürfen, wenn sie über den Bereich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen, der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch 3D:IT.


4. Vorvertraglich überlassene Information

4.1 Vorvertraglich überlassene Software und Dokumente sind geistiges Eigentum der 3D:IT. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung der 3D:IT nicht erfolgen.

4.2 Wird dem Kunden Software zu Testzwecken überlassen, erlischt das Nutzungsrecht an dieser Software nach einer angemessenen oder konkret vereinbarten Testphase. Wenn kein konkreter Zeitraum für die Testphase vereinbart wurde, gilt grundsätzlich ein Zeitraum von einem Monat.

4.3 Insbesondere wenn kein Vertrag zustande kommt, sind überlassene Software und Dokumente zurückzugeben oder deren Löschung gegenüber 3D:IT nachzuweisen.

4.4 Die Pflichten zur Geheimhaltung gelten für beide Vertragsparteien.


5. Lieferung und Leistung

5.1 Termine und Erfüllungszeitpunkte diesen der grundsätzlichen Orientierung. Als Fixtermine gelten sie, wenn diese ausdrücklich und schriftlich von 3D:IT zugesichert wurden.

5.2 Die Lieferung erfolgt grundsätzlich immer nach Wahl von 3D:IT entweder dadurch, dass 3D:IT die Software auf Datenträgern an die vereinbarte Lieferadresse versendet oder dadurch, dass 3D:IT die Software (ggf. zum Download) bereitstellt.

5.3 Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem 3D:IT den Datenträger dem Transporteur übergibt. Bei einer Bereitstellung (ggf. zum Download) der Software gilt der Zeitpunkt, ab dem der Kunden die Mittelung zur Bereitstellung bzw. Downloadbereitschaft erhalten hat.


6. Vergütung und Zahlungsbedingungen

6.1 Kaufpreis bzw. Vergütung bestimmen sich nach den Vertragsunterlagen bzw. der Auftragsbestätigung. Sofern nicht anderweitig geregelt, sind 30% des Kaufpreises bzw. der Vergütung mit der Auftragserteilung fällig.

3D:IT bleibt vorbehalten, dem Kunden bereits erbrachte Leistungen im Rahmen eines Auftrages in Rechnung zu stellen (Teilrechnungen).

Spätestens mit Abschluss der kompletten Lieferung bzw. bei Projektabschluss werden alle noch ausstehenden Anteile des Kaufpreises bzw. der Vergütung fällig.

6.2 Zusätzliche vom Kunden geforderte Leistungen werden zum gültigen Standardstundensatz der 3D:IT oder alternativ bei einzelvertraglicher Regelung nach dem vereinbarten individuellen Stundensatz nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt.

Der Standardsatz für programmiertechnische Leistungen der 3D:IT liegt bei 110,00 EUR pro Stunde zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

6.3 3D:IT rechnet Reisezeiten und -kosten mit dem Kunden als Pauschale ab. Pro Mitarbeiter werden bei Einsätzen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland 180,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer pro Mitarbeiter und Tag berechnet. In dieser Pauschale enthalten sind Reisekosten, Spesen, Reisezeiten und Übernachtungskosten.

6.4 Rechnungen der 3D:IT sind sofort fällig und binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.

6.5 3D:IT kann Abschläge oder komplette Vorauszahlung fordern, wenn zum Kunden noch keine Geschäftsverbindung bestand, wenn die Lieferung ins Ausland erfolgen soll oder wenn Zweifel an der pünktlichen Zahlung des Kunden bestehen.


7. Eigentumsvorbehalt, Aufrechnung

7.1 3D:IT behält sich das Eigentum und die Rechte an der vertragsgegenständlichen Leistung bis
zum vollständigen Ausgleich ihrer Forderungen vor.

Im Fall einer Weiterveräußerung oder Weitergabe an Dritte, tritt der Kunde bereits jetzt alle Ansprüche aus der Weiterveräußerung oder Weitergabe bis zum kompletten Ausgleich seiner Verbindlichkeit gegenüber 3D:IT an 3D:IT ab.

7.2 Der Kunde kann nur mit von 3D:IT unbestrittenen, fälligen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


8. Regelungen bei Softwareüberlassung

8.1 3D:IT schuldet bei Übergabe von Software dies lediglich in Form des maschinenlesbaren Objektcodes. Der Kunde hat grundsätzlich keinen Anspruch auf Überlassung oder Herausgabe des Quellcodes.

8.2 Ein Recht auf Überlassung des Quellcodes hat ein Kunde gegenüber der 3D:IT nur dann, wenn dies vorab vertraglich vereinbart wurde und 3D:IT dafür ein branchenüblich angemessenes Entgelt erhält.

8.3 Ein Bezugsrecht oder eine Nachlieferungspflicht auf den Quellcode späterer Softwareentwicklung und Anpassungen der 3D:IT leitet sich hieraus für den Kunden in keinem Fall ab.


9. Modifikation der Software

9.1 Der Kunde ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarung nicht berechtigt, Modifikationen an der Software der 3D:IT vorzunehmen bzw. diese Modifikation von Dritten vornehmen zu lassen.

9.2 Falls dem Kunde die Erlaubnis zur Modifikation der Software erteilt wurde und der Kunde Modifikationen an der Software vornimmt, wird von 3D:IT keinerlei Garantie für den weiteren fehlerfreien Betrieb der Software übernommen. Mit Modifikationen auftretenden Störungen sind nicht von 3D:IT zu vertreten. Jegliche Haftung für den Betrieb modifizierter Software wird seitens 3D:IT ausgeschlossen.


10. Softwareweitergabe an Dritte

10.1 Der Kunde darf 3D:IT Software einem Dritten nur einheitlich und unter vollständiger und endgültiger Aufgabe der eigenen Nutzung überlassen.

10.2 Die vorübergehende oder teilweise Überlassung der Software Nutzung an Dritte ist untersagt.


11. Lizenzierung bei kommerzieller Nutzung in erheblichen Umfang

11.1 Im Fall von massenhafter medialer Nutzung bzw. Vervielfältigung von Visualisierungsergebnissen der Software der 3D:IT in mehr als 10.000 Fällen pro Jahr, sind angemessene Lizenzgebühren an 3D:IT zu zahlen.

11.2 Bei massenhafter medialer Nutzung bzw. Vervielfältigung von Visualisierungen der 3D:IT Software wird eine jährliche Lizenzgebühr in Höhe von 1,3% des wirtschaftlichen Nutzens der Vermarktung (Umsatzerlöse) fällig.

11.3 Die Verantwortung für die Anzeige der massenhaften medialen Nutzung bzw. Vervielfältigung der Visualisierungsergebnisse liegt beim Kunden. Der Kunde hat den wirtschaftlichen Nutzen spätestens einen Monat nach Jahresende unaufgefordert bei 3D:IT anzuzeigen und die Lizenzgebühr innerhalb der ersten zwei Monate nach Jahresende an 3D:IT zu zahlen.

11.4 Von Lizenzabgaben befreit sind grundsätzlich alle Screenshots, wenn bei der Nutzung bzw. Vervielfältigung dieser Screenshots der Hinweis auf das verwendete Softwareprodukt der 3D:IT im Sinne einer Quellenangabe gemacht wird.


12. Haftung für Sachmängel und Schadenersatz

12.1 3D:IT leistet Gewähr für die vereinbarte Beschaffenheit der überlassenen Software.

Bei nachgewiesenen Sachmängeln an der Software wird 3D:IT dem Kunde auf dem Wege der Nacherfüllung eine neuen mangelfreien Softwarestand überlassen oder den bestehenden Mangel beseitigen.

12.2 Die Mangelbeseitigung kann alternativ auch darin bestehen, dass 3D:IT dem Kunden zumutbare Möglichkeiten aufzeigt, wie negative Auswirkungen des Mangels bei der Softwarenutzung zu vermeiden sind.

12.3 In allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung leistet 3D:IT Schadensersatz
nur in dem nachfolgend bestimmten Umfang:

3D:IT haftet bei Vorsatz in Höhe des entstandenen nachgewiesenen Schadens.

Bei grober Fahrlässigkeit und bei Fehlen einer Beschaffenheit, für die 3D:IT eine Garantie übernommen hat, haftet 3D:IT in Höhe des entstandenen nachgewiesenen Schadens, maximal jedoch bis zur 1,5 fachen Höhe des betroffenen Auftragswertes. Eine darüber hinaus gehende Inanspruchnahme der 3D:IT ist ausgeschlossen.

12.4 Für alle Ansprüche gegen 3D:IT auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen bei vertraglicher und außervertraglicher Haftung gilt eine Verjährungsfrist von einem Jahr.

Die Regelungen zur Verjährung gelten nicht für die Haftung bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei Personenschäden oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


13. Vertraulichkeit, Datenschutz

13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich, alle vor und im Rahmen der Vertragserfüllung erlangten Vertraulichen Informationen des jeweils anderen Vertragspartners vertraulich zu behandeln und nur im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.

13.2 In Bezug auf die vertraulich überlassenen Informationen agiert jede Partei mit großer Sorgfalt, um die Vertraulichkeit der Informationen zu bewahren. Jede Partei gewährt nur solchen Personen Zugriff auf die vertraulichen Informationen der anderen Partei, die den Zugriff zur Vertragserfüllung benötigen. Zudem trägt jede Vertragspartei dafür Sorge, dass diese Informationen sorgfältig verwahrt und gegen Missbrauch geschützt werden.


14. Schlussbestimmungen

14.1 Sollten einzelne Teile der Vertragsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen nicht. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall die unwirksame Vertragsbedingung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, deren Inhalt der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am ehesten entspricht.

14.2 Bei eventuell hervortretenden Vertragslücken werden die Vertragsparteien in gleicher Weise wie bei unwirksamen Vertragsbedingungen verfahren.